Bauen in Gaukönigshofen

Bebauungspläne und Ortsgestaltungssatzung:


Formulare


Bekanntmachung


Genehmigung der 8. Änderung des 

Flächennutzungsplanes

gemäß § 6 Abs. 5 BauGB


Mit Bescheid vom 13.07.2023; Aktenzeichen FB22-610.1-BLP-2022-39 hat das Landratsamt Würzburg die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gaukönigshofen mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.01.2023 gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeinde Gaukönigshofen, Zimmer 03, Hauptstr. 16, 97253 Gaukönigshofen, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs.5 S.3 BauGB). 


8. Änderung Flächennutzungsplan Feststellung

Begründung

Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung



Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

  • wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

BEKANNTMACHUNG


Vollzug des Wasserrechts;

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Wohngebiet „An der Lehmgrube I“ in den Thierbach über das RRB 1 (Fl-Nr. 83/3) und das geplante RRB 2 (Fl-Nr. 984/1), Einleitstelle: Fl.-Nr. 984/1, Gemarkung und Ortsteil Acholshausen, Gemeinde Gaukönigshofen, Landkreis Würzburg;

hier: öffentliche Auslegung des Bescheidentwurfs und der Antragsunterlagen

 Die Gemeinde Gaukönigshofen plant die fortgesetzte Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers der Dach-, Hof- und Straßenflächen aus dem Wohngebiet „An der Lehmgrube I“, Ortsteil Acholshausen, in den Thierbach.

Der Bescheidentwurf und die Antragsunterlagen werden ab dem

04.09.2023 für die Dauer von einem Monat (bis einschließlich 02.10.2023)

 im Rathaus der Gemeinde Gaukönigshofen, Hauptstraße 16, 97253 Gaukönigshofen, Zimmer 01 während der üblichen Dienstzeiten ausgelegt.

Die Unterlagen können außerdem auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:

https://www.gaukoenigshofen.de/wirtschaft-wohnen/bauen-gaukoenigshofen

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gaukönigshofen, Hauptstraße 16, 97253 Gaukönigshofen oder beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, i-Park, Haus 17, 97232 Giebelstadt, Postanschrift: Postfach, 97067 Würzburg Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamtes einzulegen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden nach Ablauf der Einwendungsfrist erörtert. Der Erörterungstermin wird noch ortsüblich bekannt gemacht. Falls mehr als 50 Beteiligte Einwendungen erhoben haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Andernfalls werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Gemeinde Gaukönigshofen, 02. September 2023

gez. Johannes Menth

1. Bürgermeister


0_Deckblatt.pdf

1_Bericht.pdf

2.10_Bemessungsabfluss.pdf

2.11_NW_RW-Kanäle.pdf

2.12_NW_Drossel.pdf

2.13_Zusammenstellung_der_Einleitungen.pdf

2.1_Einzugsflächen.pdf

2.2_Ermittlung_Stoffaustrag.pdf

2.3_NW_Behandlung_A_102.pdf

2.4_NW_Behandlung_M_153.pdf

2.5_Ermittlung_Einzugsflächen_nach_Flächenbefestigung.pdf

2.6_Ermittlung_Drosselabfluss.pdf

2.7_Ermittlung_erforderliches_Rückhaltevolumen.pdf

2.8_NW_Rückhaltevolumen.pdf

2.9_Bemessungsregen.pdf

3.1_WRV-ÜK-01_Übersichtskarte.pdf

3.2_WRV-ÜP-01_Übersichtslageplan.pdf

3.3_WRV-LP-01_Lageplan.pdf

3.4_WRV-BP-01.pdf

3.5_WRV-LP-02.pdf

3.6_WRV-RQ-01.pdf

3.7_WRV-RQ-02.pdf

4.1_20040428_Bescheid_alt.pdf

4.2_Telefonnotiz_WWA.pdf

gau-641-20-2022-offentliche-auslegung-2023-08-16.pdf







Datenschutzrechtliche Informationspflichten zum Bauleitplanverfahren

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.pdf