Unser derzeit entstehendes Neubaugebiet:
Gaukönigshofen "Am Hirtenpfad II"
Grundstückspreis: Der Grundstückspreis für das voll erschlossene Bauland wird noch festgesetzt, zzgl. der satzungsgemäß zu verrechnenden Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Bauverpflichtung: Es wurde eine Bauverpflichtung von fünf Jahren festgesetzt, d.h. innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb des Baugrundstückes muss zumindest mit dem Bau eines Wohnhauses begonnen sein.
Diese Bauverpflichtung gilt ab sofort für alle gemeindlichen Baugrundstücke!
Die Grundstücke sind bereits alle vergeben.
Bebauungspläne und Ortsgestaltungssatzung:
- Ortsgestaltungssatzung
- An der Lehmgrube - Acholshausen
- Einbeziehungssatzung Goldgrube - Eichelsee
- Einbeziehungssatzung Goldgrube II - Gaukönigshofen
- Hirtenpfad I - Gaukönigshofen
Formulare
Datenschutzrechtliche Informationspflichten zum Bauleitplanverfahren
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.pdf