16.01.2025
Sehr geehrte Grundstückseigentümerin,
sehr geehrter Grundstückseigentümer,
die Vermessungsarbeiten durch das beauftragte Fachbüro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim zur Erhebung von Beiträgen für die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Vermessungen waren erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Gaukönigshofen zu ermitteln. Herstellungsbeiträge sind die erstmaligen Anschlusskosten für neu geschaffene Grundstücks- und Geschossflächen. Die erstmalige Beitragspflicht zu Herstellungsbeiträgen ist bereits für die meisten Grundstückseigentümer abgegolten. Auch eine nun ggf. neue Höhe der Beiträge bedeutet nicht eine nachträgliche Beitragspflicht (Erhöhung) oder Beitragserstattung (Minderung) gegenüber den bisherigen Beitragssätzen. Betroffen von den neu kalkulierten Beitragssätzen sind also nur Flächen, die zukünftig neu geschaffen werden.
Zur weiteren Bedeutung dieser Arbeiten möchten wir Sie gerne ausführlich informieren:
Sie finden anbei eine Videopräsentation von Herrn Michael Schulte vom Fachbüro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung, in der die Grundlagen zur Beitragsflächenerfassung und zur Globalkalkulation ausführlich erläutert werden.
Hier geht es zur Videopräsentation
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.