Bürgerservice-Portal

10.07.2025




Auf unserer Homepage www.gaukoenigshofen.de finden sie unter „Bürgerservice & Soziales– Bürgerservice-Portal das Bürgerservice-Portal.


Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Gemeindeverwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sie haben im Bürgerservice-Portal auch die Möglichkeit ein Bürgerkonto einzurichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.



Folgende Dienste bietet das Bürgerservice-Portal:

 


Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie beides online anfordern.

Hinweis: Derzeit stehen keine Wahlen zur Verfügung, für die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich.


Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Gemeinde Gaukönigshofen gemeldet sind, können Sie hier eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

 

Statusabfrage Ausweis 

Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren!

 

Einrichten von Übermittlungssperren

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

 

Führungszeugnis

Für den Nachweis gegenüber Behörden oder für private Zwecke können Sie ein gebührenpflichtiges Führungszeugnis erhalten.

 

Gewerbezentralregister

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.

 

Bürgerauskunft

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen. Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Bürger.

Die Bürgerauskunft stellt Ihnen für private Zwecke eine einfache Melderegisterauskunft für Bayern auf diesen Seiten online zur Verfügung. Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen.

Dieser Service ist kostenpflichtig.


Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen.

Eine Abmeldebestätigung wird an die Auslandsadresse zugesendet.


Wohnungsgeberbestätigung

Als Wohnungsgeber (z. B. Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (z. B. eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen.


Und vieles mehr…..

 

Sicherer Dialog 

Hier können Sie mit den zuständigen Stellen auf sichererem Weg kommunizieren.

Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher.

Reichen Sie jetzt z. B. Anträge oder Unterlagen online ein.



Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro - wir helfen Ihnen gerne weiter!